Wie stehen Sie zur Altersversorgung von MdB's bezüglich der Rentendiskussion? 4 Jahre MdB entsprechen ca. 27 Rentenpunkten, wissen das "junge" Abgeordnete?
Sehr geehrter Herr G.,
ich kann verstehen, dass die Altersversorgung von Abgeordneten von vielen Bürgerinnen und Bürgern als ungerecht empfunden wird. Wichtig ist mir jedoch der Hinweis, dass die Altersentschädigung kein Sonderprivileg, sondern Bestandteil der verfassungsrechtlich garantierten Entschädigung nach Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes ist. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1971 und im sogenannten Diäten-Urteil von 1975 festgestellt, dass das Abgeordnetenmandat ein Vollzeitamt ist und eine unabhängige Mandatsausübung eine angemessene Entschädigung einschließlich einer Altersabsicherung erfordert.
Während der Mandatszeit zahlen Abgeordnete keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, und diese Zeit gilt auch nicht als Dienstzeit im Beamtenversorgungsrecht. Die Altersentschädigung dient daher ausdrücklich dazu, die Versorgungslücke zu schließen, die durch den häufig notwendigen Verzicht auf eine andere, rentenbegründende Berufstätigkeit entsteht. Die Altersentschädigung ist an die Diäten gekoppelt, die ihrerseits an die Gehaltsentwicklung aller Deutschen gebunden sind. Steigen die Durchschnittsgehälter, steigen die Diäten; sinken die Durchschnittsgehälter (wie zuletzt während Corona), sinken auch die Diäten und damit die Altersentschädigung, die angesammelt wird.
Das bedeutet jedoch nicht, dass wir diese Regelung generell als unantastbar betrachten. In der CDU/CSU-Fraktion prüfen wir regelmäßig, ob Anpassungen möglich sind, etwa bei den Diäten oder Pensionen. Die nun eingesetzte Rentenkommission hat explizit auch den Auftrag, diese Aufteilung in verschiedene Altersvorsorgesysteme zu prüfen. Dem will ich nicht vorgreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Konrad Körner

