(...) Die Ausbildung zum Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ist im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) sowie der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) geregelt. Nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a) PsychThG ist Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt. (...)
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