Klaus Lederer
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DIE LINKE
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Frage von Gerhard S. •

Frage an Klaus Lederer von Gerhard S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Lederer,

sind Sie auch dafür, dass die betroffenen Anwohner weiter an den Kosten für die Straßensanierung durch das Straßenausbaubeitragsgesetz beteiligt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Segna

Klaus Lederer
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Segna,

vielen Dank für Ihre Frage! Das Straßenausbaubeitragsgesetz wurde - auch mit den Stimmen meiner Fraktion - in der ersten Hälfte des Jahrzehnts eingeführt, als Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf Finanzhilfen des Bundes und der Länder geklagt hat. Denn in fast alles Bundesländern gab es ein solches Gesetz und Berlin sollte nicht mit dem Argument begegnet werden können, es wolle von anderen Geld, ohne erst einmal seine eigenen Potenziale an Einnahmen wirklich wahrzunehmen. Wir haben aber schon damals das Problem gesehen, dass die Begründung für Straßenausbaubeitragserhebungen - nämlich die damit verbundene fiktive Wertsteigerung der Grundstücke für deren Eigentümer - in der Regel keine reale Wertsteigerung mit sich bringt bzw. für diejenigen, die einfach nur darin wohnen (wollen), ein schwacher Trost ist. So haben wir uns vor allem dafür eingesetzt, die Mitspracherechte der Betroffenen zu stärken. Inzwischen haben wir nach jahrelanger Erfahrung feststellen müssen, dass die Anwendungspraxis des Gesetzes diesem Anspruch nicht gerecht wird. Berlin hat seine Klage in Karlsruhe nicht nur verloren - es hat sich auch erwiesen, dass die Einnahmen, die sich mit diesem Gesetz zukünftig möglicherweise erzielen lassen, in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen, der für die Einziehung und Ermittlung solcher Beiträge betrieben werden muss. Inzwischen werden, und das hat überhaupt nichts mehr mit dem Zweck des Gesetzes zu tun, sogar Beiträge für Daseinsvorsorgeleistungen erhoben, wie bei den Kanalarbeiten der Berliner Wasserbetriebe. Lange Rede, kurzer Sinn: Das Gesetz hat alle Befürchtungen bestätigt, aber die erwarteten Ziele konnten nicht erreicht werden. Unterm Strich taugt das Gesetz nichts, sondern ist ein teures, bürokratisches Monstrum. Deshalb sehen wir es als gescheitert an. Wir setzen uns für seine Abschaffung ein. In dieser Legislaturperiode konnten wir uns darauf mit der SPD nicht einigen, aber ich denke, dass sich mehr und mehr - auch in der SPD - die Einsicht durchsetzt, dass dieses Gesetz vielen Menschen Ärger bereitet und niemandem nützt. Deshalb setzen wir uns, und auch ich mich, für seine Aufhebung und damit Abschaffung ein. Das muss dann auch im Rahmen von Koalitionsverhandlungen Thema sein, sollte es dazu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Lederer

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