
 Antwort 22.07.2022 von Klaus Holetschek   CSU
Die Bayerische Staatsregierung steht dem Vorhaben einer Cannabis-Legalisierung ablehnend gegenüber und setzt umso mehr auf eine wissenschaftlich fundierte Aufklärung über die Risiken

K. Holetschek

Die Bayerische Staatsregierung steht dem Vorhaben einer Cannabis-Legalisierung ablehnend gegenüber und setzt umso mehr auf eine wissenschaftlich fundierte Aufklärung über die Risiken

die Modalitäten für den Verkauf von Feuerwerkskörpern sind im Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) geregelt.

Ein „Booster-Zertifikat“, das für sich genommen den Status „geboostert“ ausweist, existiert nicht und kann auch nicht ausgestellt werden..


