
Für die Zulassung der COVID-19-Impfstoffe ist die Europäische Kommission nach Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur zuständig
K. Holetschek
Für die Zulassung der COVID-19-Impfstoffe ist die Europäische Kommission nach Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur zuständig
Bedingte Zulassungen sind ein Jahr lang gültig und können jährlich erneuert werden. Sie können in eine Vollzulassung übergehen.
Der Hersteller Moderna hat zeitgleich mit BioNTech/Pfizer mit der Entwicklung eines an Omikron angepassten Impfstoffes begonnen und Ende Februar über den Beginn einer klinischen Studie informiert.
Durch die regelmäßigen Testungen soll ein ungehindertes Infektionsgeschehen gerade verhindert werden. Dennoch wird weiterhin für jedermann empfohlen, alle anwendbaren Maßnahmen des Infektionsschutzes umzusetzen