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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Magdalene P. •

Genesenenstatus: warum kann man als Genesener seinen Genesenstatus durch den Nachweis von Covid19 Antikörpern nicht verlängern?

Sehr geehrter Herr Holetschek,
warum kann man als Genesener seinen Genesenstatus durch den Nachweis von Covid19 Antikörpern nicht verlängern? Ich verstehe nicht, warum festgestellt werden kann,wenn eine Impfung gegeben wurde das genug Antikörper/Schutz da ist und ohne Impfung kann man das nicht feststellen? Ebenso wie es im Moment heisst, wenn man eine vierte Impfung nimmt dann hilft das sehr gut gegen die Omikronvariante, obwohl es sich immer noch um den gleichen Impfstoff handelt. Merkwürdig! Dabei gibt es doch auch schon Studien u.a. aus den USA das die Genesenen viel länger immun sind als nur 6 Monate, und jetzt wurde der Status sogar noch runtergestzt auf 3 Monate!!! Aber der Bundestag hat einen längeren Immunschutz? Mit welcher Begründung? Dabei liest man immer häufiger das eine durchgemachte Covid19 Erkrankung einen sehr guten Immunschutz bietet, aber das wird in den ganzen Diskussionen völlig ausser Acht gelassen. Ebenso die Behandlung von Corona- da hört man doch nichts von.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau P.,

 

aufgrund der Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes und den dort jeweils in Bezug genommenen fachlichen Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) mit Wirkung zum 15.01.2022 wurde die Dauer des Genesenenstatus von 6 Monaten auf 90 Tage reduziert, da nach Einschätzung des RKI die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Delta-Variante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikron-Variante haben könnten. Die ausführliche Begründung des RKI zur Gültigkeit des Genesenenstatus finden Sie unter: RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise.

 

Bayern hat gegenüber dem Bund bereits sehr deutliche Kritik über die kurzfristige Verkürzung des Genesenenstatus an diesem Vorgehen geäußert und den Bund aufgefordert, die Dauer des Genesenenstatus einheitlich wieder auf sechs Monate festzulegen. Welche Personen als „geimpft“ und „genesen“ gelten, ist jedoch, wie oben bereits erwähnt, in der SchAusnahmV und der CoronaEinreiseV des Bundes geregelt. Den Ländern ist bei Infektionsschutzmaßnahmen gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Anknüpfung an den bundesrechtlichen Genesenenbegriff aufgrund der in § 28c IfSG ausschließlich dem Bund zugewiesenen Verordnungskompetenz vorgegeben.

 

Diese Regeln gelten für alle Personen gleich; auch für Bundestagsabgeordnete gibt es keine gesonderten Regelungen.

 

Ich kann nachvollziehen, dass es für Sie unverständlich ist, dass trotz eines Nachweises von Antikörpern der Status als Genesener nicht verlängert werden kann. Wissenschaftlicher Hintergrund für diese Regelungen ist folgender: Spezifische Antikörper können eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion nachweisen, erlauben aber aus Sicht des RKI und des Bundesministeriums für Gesundheit derzeit keine Aussage über den Immunstatus und den Zeitpunkt der vorherigen Infektion. Schwellenwerte für neutralisierende Antikörpertiter, die mit einem Schutz vor erneuter Erkrankung bzw. Infektion assoziiert sind, sind bislang nicht zuverlässig und allgemeingültig etabliert.

 

Liebe Frau P., ich hoffe diese Informationen helfen weiter. Ihnen alles erdenklich Gute und allen voran Gesundheit! 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

 

Staatsminister 

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