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Kirsten Lühmann
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Frage von Yannick P. •

Frage an Kirsten Lühmann von Yannick P. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Lühmann,

am 27.08.18 wurde bekannt, dass DB Netz zum Fahrplan 2020 die Trassenpreise für die Nutzung der Schienen-Infrastruktur drastisch erhöhen will (Entwurf der Schienennutzungsbedingungen SNB 2020 vom 23.08.18).

Die Trassenpreise pro Kilometer sollen für Standard-Güterzüge um 7,56%, für Punkt-zu-Punkt-Verbindungen um 9,95%, und für den Charterverkehr sogar um 22,3% erhöht werden. Dies wird dazu führen, dass die beschlossene Trassenpreissenkung verpufft, die DB AG durch die DB Netz ihre Monopolstellung weiter ausübt und der Güterverkehr auf der Schiene nachhaltig geschwächt wird.

Wie wird der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur darauf reagieren, wird dieses Thema der drastischen Trassenpreiserhöhungen von der Politik aufgegriffen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Y. P.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.,

in Deutschland sind die Trassenentgelte behördlich reguliert. Es werden die voraussichtlichen Kosten, die für den Erhalt des Schienennetzes notwendig sind, abzüglich der Bundeszuschüsse, veranschlagt. Die DB Netz AG musste die Kosten, die den Trassenentgelten zugrunde liegen, gegenüber der Bundesnetzagentur plausibel erläutern.

Die Zugangsberechtigten konnten zum Entwurf der Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB 2020) bis zum 20.09.2018 Stellungnahmen übermitteln. Danach hat die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) als zuständige Regulierungsbehörde Trassengebühren genehmigt, bei denen es zum Antrag der DB Netz AG deutliche Veränderungen gegeben hat. So ist zwar der Bereich Charter/Nostalgie um fast 26 Prozent zum Vorjahresfahrplan gestiegen, jedoch liegt bei den Standard-Güterzügen eine nun moderate Erhöhung der Trassenentgelte von unter 2,5 Prozent vor, die Entgelte für Punkt-zu-Punkt-Verkehre werden sogar um fast 11 Prozent reduziert.

Damit sind die ab dem 15.12.2019 gültigen SNB 2020 der DB Netz AG und damit verbunden die neuen Trassenentgelte aus meiner Sicht nun nachvollziehbar bepreist.

Es ist dabei jedoch nicht die Aufgabe des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur auf eine Erhöhung der Trassenentgelte im Rahmen eines neuen Netzfahrplanes zu reagieren. Dies obliegt der BNetzA.

Mit den aktuellen Trassenentgelten zum Fahrplan 2020 bleibt die von der SPD vorangetriebene und mit 1,05 Mrd. Euro in dieser Wahlperiode finanzierte Maßnahme zur Halbierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr ein wirksames Instrument, um mehr Güterverkehr auf die klimafreundliche Schiene zu verlagern. Dabei gibt es nun auch erfreulicherweise eine praxistaugliche Lösung für die Eisenbahnverkehrsunternehmen, da die DB Netz AG die Reduzierung direkt an die Zuwendungsempfangenden weiterreicht. Somit kann die Maßnahme zur Erhöhung des Schienengüterverkehres am Gesamtaufkommen am Güterverkehr direkt die erwünschte Wirkung entfalten.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Lühmann, MdB