mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz – noch unter der Vorgängerregierung – wurden freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige mit den übrigen freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung in Bezug auf ihre Mindestbeiträge gleichgestellt.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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