Erhöhung des Rentenalters für langjährig Versicherte: Mit welchen pauschalen Übergangsfristen / Und: mit welchem Vertrauensschutz für Arbeitnehmer in laufenden Altersteilzeit-Verträgen?
Sehr geehrte Frau Griese,
bei der von der ASK empfohlenen Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren spricht sich Frau Bas für eine Übergangsfrist von 5 Jahren bzw. verfassungsmäßig gebotenen Vertrauensschutz aus.
1. Frage: Eine Übergangsfrist von 5 J. bzw. Vertrauensschutz gilt dann natürlich gleichermaßen für die angekündigte Erhöhung des Renteneintrittsalters für langjährige Versicherte von 63 auf 64?
2. Frage: Vertrauensschutz dabei dann explizit auch für Arbeitnehmer in bestehenden Altersteilzeit-Verträgen?
[Wie in der Vergangenheit bereits rechtssicher gelöst bei der Einführung des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes (2004) und bei der Einführung des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes (2007), wo der Vertrauensschutz im SGB VI verankert wurde.]
Meine Altersteilzeit endet mit 63 (Laufzeit Herbst 2024 - Herbst 2030) und ich würde sonst 1 Jahr ohne Einkommen dastehen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Beantwortung.

