Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Heike R. •

Frage an Kerstin Griese von Heike R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Griese,

ich lese:
450 ELTERN ÜBERRENNEN NEUE TAGESSTÄTTE
Polizei muss Kita-Wahnsinn in Leipzig stoppen
quelle: http://www.bild.de/regional/leipzig/kita-pflicht/polizei-muss-kita-wahnsinn-in-leipzig-stoppen-51725574.bild.html

Die SPD hat das KITA Gesetz mit beschlossen. KITA Plätze fehlen allerorts.
Was ist ein Gesetz wert, was in der Praxis nicht durchsetzbar ist?
Müssen Kommunen Tagesmütter bezahlen, ich würde mir dann eine aus Polen organisieren, wenn die Kommune keine Plätze anbieten, trotz SPD/CDU Gesetz ?
Ich habe einen Rechtsanspruch, wie kann ich in einem Rechtsstatt/geltendes Recht durchsetzen ?
Ich bitte Sie um konkrete Beantwortung meiner Fragen.
Bitte kein Hinweis darauf, dass die Kommunen verantwortlich sind, dies hilft mir absolut nicht!
Es ist ein Rechtsanspruch !!! Kann ich den Bürgermeister verklagen, wenn ich, trotz Gesetz, keinen Platz bekommen ? Wen kann ich konkret verklagen ? Wer ist rechtlich haftbar zu machen?
Die Praxis ist das Kriterium der Wahrheit, nicht politische Worthülsen, oder ?
Wenn ich ohne Angelschein angle, werde ich bestraft, es ist eine Ordnungswidrigkeit, kein Gesetz.
Kommunale Chefs, die geltendes KITA Gesetz brechen, was passiert denen ?
Eine ganz konkrete Frage an Sie, wer in der Regierung fühlt sich eigentlich persönlich zuständig und verantwortlich, wenn der Rechtsanspruch auf einen KITA Platz gebrochen wird?
Angesichts der fehlenden KITA Plätze, sollten die vorhanden nicht vorrangig an deutsche Staatsbürger und Steuerzahler vergeben werden und erst dann an Nichtstaatsbürger/ Asylbewerber?

Heike Rogall

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Guten Tag Frau Rogall,

es gibt ein berühmtes Video mit dem Hiphop-Künstler Fard, in dem er mit dem vierjährigen Niklas über dessen Kindergarten spricht. „Sind da auch Ausländer?“, fragt Fard den Kleinen. „Nein“, sagt Niklas, „da sind Kinder!“ http://youtu.be/TjsI5EkDZCU

Frau Rogall, ich bitte Sie, dringend mal darüber nachzudenken! Ihre Fragen sind in einem eigenartigen Ton gestellt. Das passt nicht zu Abgeordnetenwatch.

Und ganz konkret: Es gibt einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem zweiten Lebensjahr. Die Kitas wurden massiv ausgebaut und Sie bekommen einen Platz. Zwar nicht immer in der Kita oder bei der Tagesmutter, die Sie zuerst wünschen, aber in Ihrer Stadt.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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