Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Detlev W. •

Frage an Kerstin Griese von Detlev W. bezüglich Wirtschaft

Liebe Frau Griese,

1. Nach meiner Auffassung sollen die Abgeordneten die Bürger vertreten und nicht die Pläne und Finanzinteressen z.T. krimineller Lobbies. Was halten Sie davon, daß die Bestechung von Abgeordneten in Deutschland immer noch legal ist?

2. Kohlenmonoxyd ist im Gegensatz zum relativ harmlosen Kohlendioxyd höchst giftig. Was werden Sie tun, um die BAYER CO-Pipeline zu stoppen, die u.a. mitten durch Ihrern Wahlkreis führt?

Freundliche Grüße
Detlev Wulf

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wulf,

in Deutschland ist die aktive und passive Abgeordnetenbestechung seit 1994 ein Straftatbestand, der in § 108e Strafgesetzbuch geregelt ist. Dabei wird aber nur der direkte Kauf von Stimmen mit Strafe bedroht. Das heißt, dass andere Formen der Abgeordnetenbestechung bisher nicht strafbar sind. Die SPD hat wiederholt einen Antrag im Bundestag gestellt, den § 108e in diesem Sinne zu verändern. Doch leider wird das seit mittlerweile neun Jahren von Union und FDP verhindert.

Die SPD im Kreis Mettmann, der ich selber vorsitze, und ich als Abgeordnete sind strikt gegen die Inbetriebnahme der CO-Pipeline. Seit Jahren nutzen wir alle Gesprächsmöglichkeiten und Kontakte, die sich uns eröffnen, um unsere Position zu verdeutlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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