Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Gerhard W. •

Frage an Kerstin Griese von Gerhard W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Griese,

Mit dem Europäischen Fiskalpakt haben sich die meisten EU-Länder verpflichtet, in ihren Verfassungen eine "Schuldenbremse" einzubauen. Dieser Fiskalpakt muss von den einzelnen Parlamenten noch beschlossen werden. In Deutschland muss dazu das Grundgesetz geändert werden.
Meine Fragen an Sie:
Sind meine vorstehenden Äußerungen so richtig?
Was muss im Grundgesetz geändert werden?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Wagner, Ratingen

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wagner,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen zum Thema Schuldenbremse.

Sie haben Recht, dass sich die europäischen Staaten beim Fiskalpakt darauf geeinigt haben, in den Mitgliedsstaaten jeweils eine sogenannte "Schuldenbremse" einzuführen. Da die Bundesrepublik diese jedoch schon 2009 im Grundgesetz verankert hat, braucht sie das Grundgesetz jetzt nicht mehr zu verändern. Im Zuge der Föderalismusreform II wurde damals das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d)“ beschlossen und somit die Schuldenbremse eingeführt. Eine ausführliche Erklärung der Funktionsweise der Schuldenbremse finden Sie im angefügten Dokument vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages.

Bei der Diskussion um den Fiskalpakt vertritt die Bundesregierung die Meinung, dass dieser einer Zustimmung des Bundestages mit einer 2/3-Mehrheit bedarf. Diese Vorgehensweise kann leicht zu Verwechslungen mit einer Grundgesetzänderung führen, da in diesem Fall ebenfalls eine Mehrheit von 2/3 nötig ist, ist aber etwas anderes.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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