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Katrin Staffler
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Frage von Frank A. •

Frage an Katrin Staffler von Frank A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Staffler,
nach meinen Informationen soll demnächst ein neues Transplantationsgesetz verabschiedet werden. Trotz weitreichenden Forderungen aus der Medizin und der offen einsehbaren Notwendigkeit von Organspenden, soll wieder nicht die sogenannte Widerspruchslösung im Gesetz verankert werden.
Es ist zu befürchten, dass dadurch mögliche Organspenden nicht zustande kommen, und dies nur aus Bequemlichkeit (möglicher Spender, einen Organspendeausweis auszufüllen) und falschem Bürokratismus!
Wie stehen Sie zu dieser Sache? Könnten Sie mit Herrn Bundesminister Spahn über dieses dringende Bedürfnis von kranken, Spender-abhängigen Personen reden?
Herzlichen Dank, freundliche Grüße!
Dr. med. vet. F. A.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dr. A.,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht zum Thema Organspende.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) berichtet, dass sich die Organspende im vergangenen Jahr erneut rückläufig entwickelt hat. Diese bundesweite Entwicklung ist mit Sorge zu betrachten und wir als Politikerinnen und Politiker sind aufgerufen, hier Lösungen zu finden. Daher teile ich Ihre Einschätzung, dass das Ziel einer neuen Regelung sein muss, dass sich so viele Menschen wie möglich zu einer Organspende entscheiden.

Ein Blick auf die weltweite Situation zeigt, dass es unterschiedliche Lösungen mit unterschiedlichen Erfolgen gibt. So haben z.B. die USA, wo es die Zustimmungslösung gibt, hohe Organspendezahlen. In Deutschland konnte durch verschiedene Maßnahmen einzelner Bundesländer trotz der Entscheidungslösung die Zahl der Organspenden erhöht werden. In Schweden haben sich die Organspendezahlen trotz Einführung der Widerspruchslösung nicht verbessert. Somit kann man nicht ohne weiteres sagen, die Widerspruchslösung würde automatisch zu besseren Organspendezahlen führen und die Zustimmungslösung würde schlechte Organspendezahlen mit sich bringen. Unabhängig davon, für welche der beiden Lösungen sich die Mehrheit des Bundestages am Ende entscheidet, müssen wir also intelligente Maßnahmen entwickeln, die dazu beitragen, das formulierte Ziel schnellstmöglich zu erreichen.

Ich selbst habe mich derzeit noch für keine der beiden Varianten entschieden, da noch keiner der Gesetzesentwürfe in einer finalen Fassung vorliegt. Entscheidend ist für mich am Ende das „Gesamtpaket“, welches zur Abstimmung gestellt wird.

Uns beschäftigt dieses Thema derzeit in zahlreichen Gremien des Deutschen Bundestags und wir führen intensive Debatten darüber, wie eine künftige Regelung aussehen könnte. Daher bin ich dankbar, dass Sie mir Ihre Meinung übersandt haben. Das Stimmungsbild in der Bevölkerung ist für mich in dieser Frage von hoher Relevanz.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Staffler

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