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Frage von Werner B. •

Überhöhter Beitragseinbehalt zur Pflegeversicherung aus der Rente vom Juli 2025 - Wie stehen Sie zur Erstattung in Form einer Ausgleichszahlung, prozentual eingepasst in den höheren Rentensatz 2026?

Mit der Auszahlung der Juli-Rente wurde ein überhöhter Beitragssatz zur Pflegeversicherung einbehalten. Hintergrund ist die Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung - PBAV 2025

vom 20. Dezember 2024.

Mit der Abgeltung der nachgelagerten Beitragsanhebung im Juli, zeitgleich mit der Rentenerhöhung, waren die Rentenbezieher besonders betroffen und wurden letztlich geschädigt.

Ich bin der Auffassung, dass die rückwirkende Beitragssteigerung nur von der niedrigeren Rente hätte abgezogen werden dürfen. So waren die Rentnerinnen und Rentner angehalten, mehr zu zahlen, als sie eigentlich gezahlt hätten, wäre der angepasste Beitragssatz regulär ab Januar 2025 monatlich eingezogen worden.

Für die Pflegeversicherung zusätzlich Mehreinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe, die auf diesem mehr als fragwürdigen Weg generiert wurden und insofern dessen Rechtmäßigkeit in frage zu stellen ist. Daraus dürfte sich ein Anspruch auf die Erstattung des zu viel eingeforderter Nachzahlung ableiten.

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