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Katrin Staffler
CSU
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Frage von Markus P. •

Wann kommt das AfD Verbotsverfahren in Gang?

Sehr geehrte Frau Staffler,

das Bundesverwaltungsgericht hat im Compact-Urteil klargestellt, dass Martin Sellners sogenanntes Remigrationskonzept menschenwürdewidrig ist. Damit gilt: Wer es politisch übernimmt, verstößt gegen Artikel 1 des Grundgesetzes. Genau das tut die AfD. Seit 2025 nutzt sie „Remigration“ in Programmen und Kampagnen und bezieht sich damit auf ein Konzept, das die Vertreibung von Asylbewerbern, legalen Einwanderern und sogar „nicht assimilierten“ Staatsbürgern vorsieht. AfD-Funktionäre setzen diese Ideen bereits praktisch um. Wer Remigration fordert, fordert Verfassungsbruch. Dennoch scheuen viele Politikerinnen und Politiker ein Prüfverfahren nach Artikel 21 GG – aus Angst vor politischer Eskalation, juristischen Risiken oder dem Vorwurf, ein Verbot sei undemokratisch. Doch das Gericht hat die Linie gezogen. Jetzt muss sie verteidigt werden.

Sind Sie endlich mit dabei?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr P.

 

herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Ihre Besorgnis über die Entwicklung der AfD ist verständlich.

Die von Ihnen angesprochene Debatte um das sogenannte Remigrationskonzept ist in der Tat hochproblematisch. Wenn politische Forderungen die Menschenwürde verletzen oder mit den Grundprinzipien unseres Grundgesetzes unvereinbar sind, muss dies klar benannt und entschieden zurückgewiesen werden. Aussagen und Konzepte wie diese sind, ebenso wie wiederholte relativierende Äußerungen zur NS-Zeit, mit einer offenen, pluralen Gesellschaft nicht vereinbar.

Zugleich haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes aus guten Gründen sehr hohe Hürden für ein Parteiverbot gesetzt. Ob diese im Fall der AfD insgesamt oder einzelner Landesverbände überschritten sind, müssen Bundesregierung und Verfassungsschutz auf Grundlage sorgfältiger Prüfung beurteilen. Es ist fraglich, ob die juristische Schlussfolgerung, die Sie ziehen, vor Gericht im Falle einer Verhandlung zu einem Parteiverbot Bestand hätte oder ausreichen würde, um das Parteienverbot zu erwirken. Ich bin weiterhin davon überzeugt: Ein Verbotsverfahren, das am Ende scheitert, würde der AfD eher nutzen als schaden und ihr zusätzliche Mobilisierung ermöglichen. 

Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt daher weiterhin, dass die konsequente politische und inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD entscheidend ist. Die AfD bietet keine tragfähigen Lösungen für die Herausforderungen unseres Landes, sondern betreibt eine spaltende und destruktive Politik. Dem setzen wir konkrete Problemlösungen, Verantwortung und den Schutz unserer verfassungsmäßigen Ordnung entgegen.

Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre klare Haltung. Wachsamkeit und entschiedener Widerspruch gegenüber verfassungsfeindlichen Ideen bleiben eine gemeinsame Aufgabe.

 

Herzliche Grüße

Katrin Staffler 

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