Antwort 03.11.2023 von Katrin Schindele CDU
Gerichtlich hat das Bundesverwaltungsgericht in Bayern eine Maßnahme als unverhältnismäßig erklärt.

CDU - Katrin Schindele
Gerichtlich hat das Bundesverwaltungsgericht in Bayern eine Maßnahme als unverhältnismäßig erklärt.
Die Entwicklungen im Iran sind sehr bedauerlich und die Bilder entsetzlich.
Sich für unsere Demokratie einzusetzen lohnt sich immer und ist auch immer notwendig.
Ohne genügend finanzielle Mittel sind viele sinnvolle Projekt nicht machbar.
(...) Verkehrslärm ist eine große Herausforderung. (...)