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Katrin Helling-Plahr
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Frage von Annett S. •

Frage an Katrin Helling-Plahr von Annett S. bezüglich Gesundheit

Die Petition 90088 zur Rettung d.Wahltarifs zur Erstattung der Arzneimittel d.Anthroposophie, d.Homöopathie u.d.Phytotherapie wurde am 11. 01.2019 beim Bundestag eingereicht u.ist immer noch nicht veröffentlicht, warum wurde dies noch nicht getan? Wir haben mehr als gute Erfahrungen mit der Homöopathie gemacht, es sind nicht nur Zuckerkügelchen.Meine Kinder sind dadurch gesünder denn je und ich auch.Homöopathie behandelt auch die Krankheitsursache und nicht nur die Symptome. Nach 30 min.hat durch die Homöopathie mein permanent hustentes Kind aufgehört zu Husten, das hatte die Schulmedizin mit den vom Kinderarzt empfohlenen Hustenstiller Medikament nicht geschafft, ich war mehr als positiv überrascht.Es gibt noch viel mehr Beispiele die ich ihnen nennen könnte, bei der uns die Homöopathie geholfen hat.Wir bezahlen fast alles aus eigener Tasche, das sollte sich in Zukunft ändern. Ich zahle im Vergleich für ein homöopathisches Mittel weniger als für ein Medikament, an dem die Pharmaindustrie , denn es werden oftmals nachfolgend Medikamente gebraucht, eine Menge verdient, denn die Ursache der Erkrankung wird dadurch in den meisten Fällen gar nicht behandelt.

Mfg A. S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

bevor der Ausschuss über die Veröffentlichung einer Petition entscheidet, holt er hierzu eine Stellungnahme der Bundesregierung ein mit dem Ziel, die Sach- und Rechtslage im besagten Fall umfassend aufzuklären. Sobald der Ausschuss die Stellungnahme geprüft und bewertet hat, wird er den Petenten über das weitere Verfahren bezüglich der Petition automatisch unterrichten.

Nach § 109 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat der Petitionsausschuss eine Stellungnahme eines Fachausschusses einzuholen, wenn die Petition einen aktuellen Beratungsgegenstand dieses Fachausschusses betrifft. Dementsprechend wurde der Ausschuss für Gesundheit im Hinblick auf den dort aktuell zur Beratung vorliegenden Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG), BT-Drucksache 19/6337, um Stellungnahme gebeten.

Letztlich liegt es im Interesse des Petenten, wenn der Petitionsausschuss sich bei seinen Entscheidungen die Erfahrungen und Erkenntnisse der Fachausschüsse zunutze machen kann und umgekehrt die Abgeordneten bei der Gesetzesberatung auch das Anliegen miteinbeziehen können.

Nach Abschluss dieses Verfahrens erhält der Petent unaufgefordert weitere Nachricht. Der Tatsache, dass die Petition bisher nicht veröffentlich wurde, liegen keinerlei inhaltliche Erwägungen zu Grunde. Die Veröffentlichung wird nur aus den genannten verfahrenstechnischen Gründen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Insoweit ist es auch üblich, dass die Veröffentlichungen nicht streng nach Eingangsreihenfolge vorgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Helling-Plahr MdB

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