
Grundsätzlich hat der Bundestag auf das bildliche Erinnern an die ehemaligen Kanzleramtsminister keinen Einfluss, dies ist Sache des Kanzleramts. Das „Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen“ regelt, dass allein der Bundespräsident darüber entscheidet, ob jemand den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland bekommt.