
Da es sich bei Doppelbesteuerungsabkommen jedoch um bilaterale Verträge zur Aufteilung der Besteuerungsrechte handelt, können diese zwischen den beiden Vertragsstaaten grundsätzlich frei ausgehandelt werden. Dies hat dann bedauerlicherweise auch zur Folge, dass die steuerlichen Auswirkungen bei einer Tätigkeit in unterschiedlichen Ländern auch unterschiedlich ausfallen