
(...) 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind." (...) Es muss aber nicht nur die Existenz, das Leben materiell absichern, sondern auch ein Mindestmaß an Teilhabe an gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglichen. (...)