
Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes regelt, dass Bundeskanzler*in und Bundesminister*innen bei ihrer Vereidigung den in Artikel 56 des Grundgesetztes festgelegten Eid ablegen.
Foto: Dominik Butzmann
Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes regelt, dass Bundeskanzler*in und Bundesminister*innen bei ihrer Vereidigung den in Artikel 56 des Grundgesetztes festgelegten Eid ablegen.
Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes regelt, dass Bundeskanzler*in und Bundesminister*innen bei ihrer Vereidigung den in Artikel 56 des Grundgesetztes festgelegten Eid ablegen.
Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes regelt, dass Bundeskanzler*in und Bundesminister*innen bei ihrer Vereidigung den in Artikel 56 des Grundgesetztes festgelegten Eid ablegen.
Frau Göring-Eckardt tritt dafür ein, dass der seit 1919 nicht umgesetzte Verfassungsauftrag zur Ablösung der historischen Staatsleistungen an die großen christlichen Kirchen endlich umgesetzt wird.
Frau Göring-Eckardt tritt dafür ein, dass der seit 1919 nicht umgesetzte Verfassungsauftrag zur Ablösung der historischen Staatsleistungen an die großen christlichen Kirchen endlich umgesetzt wird.
Bedauerlicherweise ist eine allgemeine Impfpflicht vom Deutschen Bundestag mehrheitlich abgelehnt worden. Ein großer Teil der Grünen Bundestagsabgeordneten, darunter auch Frau Göring-Eckardt, haben nach einer sorgfältigen Abwägung für die Einführung gestimmt.