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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Jens R. •

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

Sehr geehrter Frau Göring-Eckardt,

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Dr. R.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Bedauerlicherweise ist eine allgemeine Impfpflicht vom Deutschen Bundestag mehrheitlich abgelehnt worden. Ein großer Teil der Grünen Bundestagsabgeordneten, darunter auch Frau Göring-Eckardt, haben nach sorgfältiger Abwägung – auch verfassungsrechtlicher Aspekte – für die Einführung gestimmt. Eine allgemeine Impfpflicht wäre ein sehr wirksames Mittel, um eine erneute Verschlechterung der Corona-Lage im kommenden Herbst zu verhindern.

Weiterhin verweisen wir auf die im entsprechenden Gesetzentwurf dargelegte Begründung für eine allgemeinen Impfpflicht: https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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