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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Felix N. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Felix N. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

heute, am 3.Juli 2020 entscheidet voraussichtlich der Bundesrat, ob die Zwangshaltung von Millionen Muttersauen in Deutschland - die so genannte „Kastenstand-Haltung“ - fortgesetzt wird.

Ihre Partei fordert mit Nachdruck eine Agrar- und Tierhaltungswende und grüne Agrarpolitiker/-innen kritisieren regelmäßig die Zwangshaft der Muttersauen in deutschen Ställen. Zuletzt hatte der Deutsche Ethikrat jede Verlängerung dieser Tierquälerei klar abgelehnt.
Der Kastenstand für Muttersauen ist ein Symbol für das schamlose Interesse der Fleischindustrie, Schweinefleisch so billig wie möglich exportieren zu können.

Wie werden Sie und Ihre Partei im Bundesrat abstimmen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Neubert,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Zunächst: Frau Göring-Eckardt ist nicht Mitglied des Bundesrates, hat also in dieser Frage nicht zugestimmt. Die grünen Länder haben mehrheitlich für die Kompromisslösung gestimmt. Für uns ist ganz klar: Die Kastenhaltung ist kein guter Zustand für die Sauen und tierschutzwidrig. Deshalb kann es auch nicht damit getan sein, dass Magdeburger Urteil mit letztlich einfach größeren Kastenständen umzusetzen. Das Ziel muss vielmehr sein: Raus aus dem Kastenstand und rein in die Gruppenhaltung.

Das ändert sich jetzt mit dem Kompromiss. Nach Ablauf der Übergangsfristen dürfen Sauen nur noch einige Tage im Jahr im Kastenstand gehalten werden. Nämlich wenn dies zum Schutz der Ferkel notwendig ist. In der restlichen Zeit können die Tiere nun in Gruppen leben. Nach einer Übergangsfrist von bis zu 8 Jahren muss der Kastenstand bei der Besamung von Sauen abgeschafft sein. Wir konnten die von der Bundesregierung geplante Frist von bis zu 17 Jahren auf 8 herabsetzen, hätten uns aber natürlich eine noch kürzere Übergangsfrist gewünscht.

Eine Übergangsfrist ist aber nötig, damit die Betriebe die nötigen Umbauten durchführen können. Dafür müssen sie nach spätestens drei Jahren ein Umbaukonzept und nach fünf Jahren einen Bauantrag vorlegen können. Andernfalls müssen sie die Sauhaltung einstellen.

Gewiss ist der Kompromiss nicht optimal - es ist ein Kompromiss. Aber auch der Deutsche Tierschutzbund wertet die Entscheidung als Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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