Portrait von Katja Weitzel
Antwort 29.09.2025 von Katja Weitzel SPD

Juristisch gesehen handelt es sich somit nicht um einen Bürger:innenentscheid, mit dem sich die Gegner:innen eines städtischen Vorhabens, die z.B. eine Olympiabewerbung, gegen den Stadtratsbeschluss zur Wehr setzen. Es gibt hier also keine gegnerische Partei. Rein rechtlich dürfte es der Stadt somit gestattet sein, einen Informationsflyer über ihr eigenes Projekt, über das sie abstimmen lässt, den Wahlunterlagen beizufügen.

Portrait von Katja Weitzel
Antwort ausstehend von Katja Weitzel SPD