Weitere Fragen an Katja Weitzel
Frage von Jürgen L. • 25.09.2025
Antwort 29.09.2025 von Katja Weitzel SPD
Juristisch gesehen handelt es sich somit nicht um einen Bürger:innenentscheid, mit dem sich die Gegner:innen eines städtischen Vorhabens, die z.B. eine Olympiabewerbung, gegen den Stadtratsbeschluss zur Wehr setzen. Es gibt hier also keine gegnerische Partei. Rein rechtlich dürfte es der Stadt somit gestattet sein, einen Informationsflyer über ihr eigenes Projekt, über das sie abstimmen lässt, den Wahlunterlagen beizufügen.
Frage von Ulrich J. • 13.09.2023
Antwort 18.09.2023 von Katja Weitzel SPD
Die Wettbewerbsfähigkeit von Deutschland und Europa kann nur mit der zügigen Umsetzung der Energiewende sichergestellt werden.

