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Katja Mast
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Frage von Andreas G. •

Frage an Katja Mast von Andreas G. bezüglich Innere Angelegenheiten

Sehr geehrte Frau Mast,

wie kann so etwas passieren?

Die Kanzlerin versprach bei der Corona-Politik volle Transparenz. Aber wie nachvollziehbar ist das Handeln der Bundesregierung in der Pandemie? Recherchen von der WELT, worüber die Berliner Zeitung berichtet 👇, zeigen, dass gleich zwei Minister aus dem Kabinett private E-Mail-Accounts dienstlich nutzten.
Private E-Mails fallen nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz und sind damit der Öffentlichkeit entzogen. Wer private und dienstliche Kommunikation vermische, verhindere, dass Handlungen dokumentiert würden. Das ist für uns inakzeptabel! Für euch auch? Dann stellt eure Fragen dazu an eure Bundestagsabgeordneten 👉 bit.ly/aw-alle-bundestagsabgeordneten 🗣💬!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gratzman,

besten Dank für ihre Frage. Es gibt aktuell keine rechtliche Regelung, die vorschreibt, auf welchem Wege Abgeordnete und Minister:innen dienstliche Kommunikation verschicken dürfen. Das erschwert freilich die Kontrolle von Regierungshandeln und mindert die Transparenz.

Für mich ist völlig klar, dass Transparenz Vertrauen schafft. Ohne Vertrauen ist politische Arbeit nicht möglich. Für mehr Transparenz zu sorgen ist ein oftmals langer politischer Weg. Nehmen Sie das Lobbyregister. Die SPD setzt sich seit Jahren dafür ein. Ich bin froh, dass wir es nun beschlossen haben.

Es brauchte zahlreiche Korruptionsskandale, damit die Union ihre Blockadehaltung zumindest teilweise aufgibt. Die Koalitionsfraktionen haben sich nun auf ein Lobbyregister geeinigt, das eine Pflicht zur Registrierung für Lobbyarbeit gegenüber Bundestag und Bundesregierung vorsieht. Ab dem 1. Januar 2022 tritt das Lobbyregister-Gesetz in Kraft.

Interessenvertreterinnen und -vertreter müssen umfassende Angaben zu ihrer Identität und zum Gegenstand sowie zur Finanzierung der Interessenvertretung machen. Auch müssen sie sich an einen verbindlichen Verhaltenskodex für integre Interessenvertretung halten. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht droht ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden im Register veröffentlicht.

Bei der Gesetzesberatung war der zentrale Streitpunkt innerhalb der Koalition Transparenz über Lobbyismus gegenüber der Bundesregierung: Die Union wollte das Register ausschließlich auf Kontakte von Lobbyisten zu Bundestagsabgeordneten beschränken und nicht auf die Bundesregierung ausweiten. Diese Beschränkung hat die SPD erfolgreich verhindert. Über 90 Prozent der Gesetze werden in den Ministerien verfasst. Natürlich wenden sich Lobbyisten daher in erster Linie an die Ministerien. Künftig werden sie nun auch erfasst.

Aller Freude zum Trotz fehlt ein wichtiger Punkt im Gesetz: der exekutive Fußabdruck. Das bedeutet die Veröffentlichung aller Lobbyistenkontakte und Lobbyistenstellungnahmen durch die Bundesministerien bei der Entstehung von Gesetzeswerken. Mit dem Lobbyregister im engen Sinne erfahren wir, wer Einfluss nimmt, aber nicht wie und auf welches Gesetz genau. Mit dem „exekutiven Fußabdruck“ erfahren wir die Art und den Gegenstand des Einflusses. Der exekutive Fußabdruck wäre ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von Transparenz im Bereich der Gesetzgebung gewesen. Dies hat die Union verhindert.

Auch nach den vielen Skandalen der letzten Wochen scheint bei CDU/CSU trotz aller gegenteiliger Beteuerungen immer noch der Grundsatz zu gelten: Zu viel Transparenz ist unerwünscht.

Die SPD-Fraktion wird weiter für die Einführung auch des exekutiven Fußabdruckes kämpfen.

Warum ich nun so lange über das Lobbyregister gesprochen habe? Es hat eine ungleich größere Wirkung in Sachen Transparenz. Es ist ein echter Meilenstein. Und darauf sind wir stolz.

Freundliche Grüße
Katja Mast

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