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Katja Mast
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Frage von Karola M. •

Sehr geehrte Frau Mast, ich bin sehr an einer Neuauszählung der Wahlergebnisse zur Bundestagswahl interessiert. Was gedenken Sie zu unternehmen, dass es zügig dazu kommt?

In Mühlheim fordert die SPD eine Neuauszählung wegen knappen Wahlausgangs einer Bürgermeister-Wahl und dieser Forderung wird zeitnah statt gegeben. Das sollte meiner Meinung nach auch im Bundestag so schnell gehen, damit die Bürger Klarheit bekommen, ob es durch Fehler bei der Auszählung zu einer Unrechtmäßigkeit in der Zusammensetzung des Parlaments gekommen ist. Und damit der Eindruck, der bei den Menschen entstanden ist, dass das BSW nicht gleichberechtigt behandelt wird, widerlegt werden kann.

Ich verlinke Ihnen einen Artikel, von Prof. Dr. Wagschal und Prof. Dr. Jesse, der im Focus zu diesem Thema erschienen ist.

https://bm2yp.r.sp1-brevo.net/mk/cl/f/sh/1t6Af4OiGsF30rU1iG9oA3bZYZ0F7O/wLa8b17ektBh

Mit freundlichen Grüßen, Karola M.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihr Interesse. Die Bürgermeisterwahl in Mühlheim und die Bundestagswahl lassen sich nur schwer miteinander vergleichen.

Lassen Sie mich vorab festhalten: Der Sachverhalt und die Einsprüche zur Bundestagswahl 2025 werden in den dafür zuständigen Gremien und Institutionen sorgfältig und verantwortungsvoll behandelt und die Verfahren laufen bereits. Dafür gibt es in unserer Demokratie Regeln und Vorgehensweisen, die in solchen Fällen greifen.

Nachfolgend der aktuelle Stand zur Bundestagswahl:

Gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind beim Deutschen Bundestag insgesamt 1.031 Einsprüche eingegangen. Schon diese Zahl verdeutlicht, weshalb das Prüfverfahren deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Wahl in Mühlheim.

Der Verfahrensbevollmächtigte des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) hat am 23. April 2025 drei Einsprüche eingelegt, die sich einerseits auf eine Neuauszählung der Stimmen, andererseits auf eine Ungültigerklärung der Bundestagswahl beziehen. Der Einspruch zur Neuauszählung wird vom Wahlprüfungsausschuss vorrangig behandelt. Ich selbst bin jedoch kein Mitglied dieses Ausschusses.

Gemäß den Vorschriften des Wahlprüfungsgesetzes tritt der Ausschuss zunächst in eine Vorprüfung ein. Dabei können insbesondere Stellungnahmen der Wahlbehörden auf Bundes- und Landesebene eingeholt werden. Zum umfangreichen Vorbringen des BSW wurden daher Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin sowie aller Landeswahlleitungen angefordert. Diese gingen am 4. Juli 2025 beim Sekretariat des Wahlprüfungsausschusses ein - ein weiterer nachvollziehbarer Grund für die längere Verfahrensdauer.

Dem Verfahrensbevollmächtigten des BSW wurde anschließend Gelegenheit zur Erwiderung gegeben. Sein umfangreicher Schriftsatz ist Ende August 2025 beim Deutschen Bundestag eingegangen und wird derzeit ausgewertet.

Aktuell wird geprüft, ob zur Entscheidung über den Einspruch weitere Informationen oder Verfahrensschritte erforderlich sind. Im nächsten Schritt werden die Berichterstatter dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt nun abzuwarten.

Ich darf Sie um Verständnis bitten, dass eine sorgfältige Prüfung Zeit in Anspruch nimmt, und versichere Ihnen, dass das Verfahren mit der gebotenen Sorgfalt und Priorität behandelt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast

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