Weshalb werden „Reiche“ Rentner bei Rentenerhöhungen bevorzugt und „Arme“ Rentner benachteiligt?
Sehr geehrte Frau Mast,
weshalb werden die Renten seit Jahrzenten immer wieder Prozentual erhöht, aber nie um jeweils einen gleichen Euro-Betrag? Durch die prozentuale Rentenerhöhung profitieren immer jene Rentner am meisten von der Rentenerhöhung, die ohnehin bereits hohe Renten haben (und Rentenerhöhungen kaum notwendig haben).
Die Prozentuale Rentenanpassungen der letzten Jahre waren ungerecht, weil die Rentenanpassungen jeweils Prozentual waren und nicht um jeweils einen festen Euro-Betrag erfolgten.
Für die Prozentuale Rentenanpassungen der letzten Jahre hatten die Rentner nichts geleistet. Diese Prozentuale Rentenanpassungen wurden durch den Staatshaushalt finanziert und damit zumindest teilweise auch durch Staatsverschuldung. Durch die Prozentuale Rentenanpassungen wurde der Abstand zwischen hohen Renten und niedrigen Renten immer größer. Es wäre viel gerechter, wenn die Renten jeweils um einen Festbetrag erhöht werden.
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit - dem Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass die Höhe der späteren Rente in erster Linie von der Höhe der während des Erwerbslebens gezahlten Beiträge abhängt. Auch die jährliche Rentenanpassung folgt diesem Prinzip, da sie sich grundsätzlich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter orientiert.
Eine jährliche Rentenerhöhung um einen einheitlichen Festbetrag für alle Renten wäre mit diesem System nicht vereinbar. Während die derzeitige prozentuale Anpassung das Verhältnis zwischen höheren und niedrigeren Renten wahrt, würde eine Festbetragsanpassung den Abstand zwischen niedrigen und hohen Renten verringern. Dadurch entspräche die Rentenhöhe für Versicherte mit höheren Beiträgen nicht mehr in vollem Umfang ihrer individuellen Beitragsleistung. In Deutschland erfolgt die Umverteilung üblicherweise über Steuern und nicht über Beitragszahlungen in den Sozialversicherungen.
Dies würde dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit widersprechen, da der Zusammenhang zwischen Beitragszahlung und Rentenanspruch aufgehoben würde.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast

