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Frage von Manuel B. •

Frage an Katja Kipping von Manuel B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Kipping,

in dem Bundestagswahlprogramm von 2017 fordert die Linke folgendes. "Wir wollen, dass Vermögen ab einer Million Euro mit fünf Prozent besteuert werden. Die erste Million ist davon freige-stellt. Betriebsnotwendiges Vermögen kann bis fünf Millionen freigestellt werden."

Wie soll das in der Realität ablaufen? Muss eine Person, die beispielsweise fünf Immobilien besitzt diese verkaufen, um die Vermögensteuer zu bezahlen? Müssen bei einem Betriebsvermögen von mehr als fünf Millionen Euro Teile des Unternehmens verkauft werden, wenn es sonst nicht zu finanzieren ist?
https://www.die-linke.de/themen/umverteilen/

Danke im Voraus!

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Baumann,

vielen Dank für Ihre Frage. Deutschland liegt bei den vermögensbezogenen Steuern am untersten Ende vergleichbarer Ökonomien in den OECD-Staaten. Dabei ist die Vermögensungleichheit in Deutschland enorm. Die oberste Hälfte besitzt 99,5 des Gesamtvermögens. Die unteren 10 Prozent der Vermögensverteilung haben ein negatives Vermögen oder schlicht: Schulden.

Die aus Armut resultierenden Verwerfungen lassen sich regelmäßig in Berichten über ungleiche Bildungschancen, fehlende soziale Teilhabe, schlicht verweigertes Lebensglück besichtigen.

Deswegen bin ich in der Tat dafür, dass die Vermögenssteuer wieder erhoben wird.

Eine Gefahr für Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit darf die Vermögenssteuer selbstverständlich nicht werden. Deswegen sehen wir hohe Freibeträge für Betriebsvermögen, von denen zudem darauf lastende Verbindlichkeiten abgezogen werden, vor.

Hohe Immobilienvermögen sind in der Tat nicht von einer Vermögenssteuer ausgenommen. Die Vermögenssteuer dürfte regelmäßig aus den Erträgen aus Vermietung und Verpachtung zu bestreiten sein, da die Bewertung von Immobilien sich ja auch nach dem möglichen Ertrag richtet.

Freundliche Grüße

Katja Kipping