Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, dass wir gemeinsam mit Sozialpartnern prüfen wollen, welchen Anpassungsbedarf es im Hinblick auf die von Ihnen angeprochene Rechtsprechung des EUGH gibt.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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