Wir fordern keine Leistungskürzungen für Bürger*innen und wollen, dass Abgeordnete in die gesetzliche Rente einzahlen.
Die Absenkung des Honorars für psychotherapeutischen Leistungen ist im Hinblick auf die derzeit schon bestehenden Versorgungslücken höchst problematisch.
Die Investitionsquote ist eine als absolute Untergrenze, keine Zielmarke. Dass wir finanzielle Spielräume für mehr Investitionen geschaffen haben, war richtig.
Wir kritisieren den zweckfremden Gebrauch der Mittel aus dem Sondervermögen und nutzen alle parlamentarischen Instrumente, um auf einen Kurswechsel zu drängen.
Die Absenkung der psychotherapeutischen Leistungen ist im Hinblick auf die derzeit schon bestehenden Versorgungslücken höchst problematisch.
Ein völkerrechtliches Mandat für die Intervention gibt es nicht. Oberste Priorität hat der Schutz der Zivilbevölkerung.
