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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Johannes H. •

Frage an Katharina Dröge von Johannes H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Setzen Sie sich dafür ein, dass das Lieferkettengesetz diese Punkt enthält:
Unternehmen verpflichtet werden, proaktiv entlang ihrer gesamten Lieferkette Menschenrechts-Risiken zu analysieren;
die Rechte von Betroffenen durch eine zivilrechtliche Haftungsregelung stärkt werden und es zum effektiven Schutz der Umwelt beiträgt;
alle großen Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen erfasst werden oder wenn sie in einem Risikobereich tätig sind?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hauber,
vielen Dank für Ihre Frage zum Entwurf des Lieferkettengesetzes.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich seit Jahren für eine Umsetzung der VN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten im Rahmen eines verbindlichen Gesetzes ein. Zuletzt haben wir dies mit einem Antrag im Dezember 2019 gefordert: (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/160/1916061.pdf). Wir werden das parlamentarische Verfahren zum Sorgfaltspflichtengesetz mit all unserer Kraft betreiben und uns für deutliche Nachbesserungen im vorgelegten Regierungsentwurf einsetzen. Am Ende hat das Parlament das letzte Wort. Dementsprechend muss das Gesetzgebungsverfahren transparent gestaltet und die Expertise von Sachverständigen im Rahmen von Anhörungen berücksichtigt werden.

Wir kritisieren den Regierungsentwurf vor allem aufgrund der fehlenden zivilrechtlichen Haftung. Dadurch bleibt es für Geschädigte nahezu unmöglich, das erfahrene Unrecht einzuklagen. Die Bundesregierung muss bei wirksamen Abhilfemöglichkeiten für Geschädigte von Menschenrechtsverletzungen noch dringend nachbessern. Auch dass nur sehr große Unternehmen unter das Gesetz fallen, schränkt die Wirksamkeit des Gesetzesvorschlags massiv ein. Darüber hinaus wäre im Umweltbereich deutlich mehr drin gewesen. Wir kritisieren ebenfalls die Verkürzung der Sorgfaltspflichten auf direkte Zulieferer. Damit wird ein Grundkonzept der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte untergraben. Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in Textilfabriken, Minen und auf Plantagen sind leider eine Realität, die wir aber nicht akzeptieren dürfen.

Wir werden im parlamentarischen Verfahren konkrete Verbesserungsvorschläge einbringen. Die Chance auf effektiven Umwelt- und Menschenrechtsschutz in internationalen Lieferketten darf nicht vertan werden. Deutschland muss sich auch auf EU-Ebene für eine starke Regulierung unternehmerischer Sorgfalt einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Dröge

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