Wie sollen ihrer Meinung nach, pflegebedürftige Menschen mit und ohne Demenz und ihre Angehörigen, zukünftig im Zuge des neuen Pflegeneuordnungsgesetz klarkommen?
Sehr geehrte Frau Dröge, wir sind ein gemeinnütziger Verein in der Gemeinde Neunkirchen. Seit 2009 betreuen und versorgen wir ca. 270 vorwiegend ältere Menschen in ihren eigenen vier Wänden und ermöglichen ihnen so, dass sie lange selbstbestimmt zuhause leben können. Wir beschäftigen 130 Mitarbeiter, die vermeiden, dass diese Menschen in völliger Isolation und Einsamkeit leben, die dafür sorgen, dass die vorhandenen Alltagskompetenzen stabilisiert werden und die Angehörigen entlastet werden. Finanziert wird unser Angebot durch den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Wir sind durch das Land NRW zugelassenes AzUiA seit 2009 und hegen die große Sorge, dass durch die Änderung beim Entlastungsbetrag und der Verhinderungspflege, die für die häusliche Versorgungssituation besonders wichtig sind, die Menschen versorgt bleiben, vereinsamen und nur noch die stationäre Versorgung bleibt.
Bedenken Sie, es kann jeden in jedem Alter treffen!
Helfen sie uns!
M.f.G. B.G.
Liebe Frau G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie Ihre Einschätzung und Ihre persönlichen Erfahrungen mit uns teilen. Wir erhalten derzeit viele Zuschriften, die deutlich zeigen, wie groß die Verunsicherung über die derzeit diskutierten Änderungen im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes ist.
Aus unserer Sicht enthält der aktuelle Entwurf zwar einzelne richtige Ansätze – etwa die stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation oder Verbesserungen bei der Unterstützung in pflegerischen Akut- und Notsituationen. Gleichzeitig sehen wir aber erhebliche Probleme bei den Maßnahmen zur Finanzierung der Pflegeversicherung.
Kritisch ist vor allem, dass die Bundesregierung die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung an vielen Stellen über Leistungskürzungen oder zusätzliche Belastungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Beitragszahlende erreichen will. Statt die dringend notwendige Strukturreform anzugehen und die Finanzierungsbasis der Pflegeversicherung gerechter aufzustellen, werden Lasten verlagert.
Ihre Sorge um die geplanten Änderungen bei der Verhinderungs- und Entlastungspflege können wir gut nachvollziehen. Gerade für pflegende Angehörige sind Angebote, wie Ihr Verein sie bietet, keine Zusatzangebote, sondern eine zentrale Voraussetzung dafür, dass häusliche Pflege langfristig überhaupt möglich bleibt. Sie brauchen unbedingt verlässliche Möglichkeiten, sich zeitweise vertreten zu lassen, um die eigene Gesundheit zu schützen und die Pflege dauerhaft leisten zu können. Auch hilft der Kontakt zu anderen Menschen, wie Sie sagen, gegen Einsamkeit und soziale Isolation der pflegebedürftigen Menschen.
Kritisch sehen wir deshalb, dass der Referentenentwurf die bisherige Ausgestaltung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege grundlegend verändert. Künftig soll das neue Überbrückungsbudget geringer ausfallen und zudem stärker auf Akut- und Überbrückungssituationen beschränkt werden. Gleichzeitig sollen Formen der stundenweisen Verhinderungspflege künftig verstärkt aus anderen Leistungsbudgets finanziert werden. Das bedeutet zwar keine vollständige Streichung der bisherigen Leistungen, führt aber dazu, dass pflegende Familien dieselben Mittel künftig für unterschiedliche Unterstützungsleistungen einsetzen müssen. Aus unserer Sicht schwächt das die häusliche Pflege, anstatt sie zu stärken.
Für uns ist klar: Die Pflegekosten dürfen nicht zunehmend auf Pflegebedürftige abgewälzt werden. Wer pflegt oder auf Pflege angewiesen ist, braucht Verlässlichkeit und Unterstützung. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren kritisch begleiten und uns für notwendige Verbesserungen einsetzen.
Viele Grüße
Team Dröge
