
(...) das Grundgesetz hat die politischen Parteien in Art. (...) Auf die Parteien ist grundsätzlich das bürgerliche Vereinsrecht anwendbar, soweit nicht das Parteiengesetz speziellere Vorschriften enthält. (...)
Deutscher Bundestag
(...) das Grundgesetz hat die politischen Parteien in Art. (...) Auf die Parteien ist grundsätzlich das bürgerliche Vereinsrecht anwendbar, soweit nicht das Parteiengesetz speziellere Vorschriften enthält. (...)
(...) dem Entwurf des Bundeshaushalts 2019 habe ich zugestimmt. Der Etat des Bundesministeriums der Verteidigung steigt im Jahr 2019 angemessen an, um wichtige Beschaffungsvorhaben auf den Weg zu bringen. (...)
(...) Es muss jetzt geprüft werden, ob sich die Aussagen in der Presse bewahrheiten. (...) Erst, wenn alle Fakten geprüft wurden und Fragen aufgelöst sind, können wir notwendige Schlussfolgerungen ziehen. (...)
Sehr geehrter Herr Schönfeld,
(...) herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Ausweisung des türkischen Journalisten Adil Yigit. Für die An-wendung der – bundesrechtlichen – Vorgaben sind die Behörden in den Ländern zuständig. (...)
Sehr geehrter Herr Boeck,