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Frage von Margarete B. •

Frage an Karsten Heineking von Margarete B. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Heineking,
ich hätte da mal einige Fragen an Sie:
1. Soll Containern straffrei werden?
2. Falls ja, soll für die Entkriminalisierung des Containerns der Diebstahlparagraph §242 StGB sowie der Herrenloses Eigentum-Paragraph §959 BGB angepasst werden?
3. Sollen Supermärkte verpflichtet werden, einen freien Zugang zu genießbaren, für den Müll bestimmten Lebensmittel zu gewähren?
4. Sollen Supermärkte und Lebensmittelkonzerne verpflichtet werden, genießbare Lebensmittel, die für den Müll bestimmt sind, zu spenden?
5. Sollten es Strafen dafür geben das man gute Lebensmittel durch Supermärkte entsorgt werden, statt sie zu Spenden(Die Tafel) oder kostenlos an Bedürftige(Alte und Kranke) abzugeben.
Mit Freundlichen Grüße

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Antwort von
CDU

Die CDU bewertet die Lebensmittelverschwendung als große Herausforderungen für Niedersachsen. Unsere Landwirte stellen hochwertige landwirtschaftliche Erzeugnisse her, die auch im Sinne einer ressourcenschonenden Landwirtschaft den Verbraucher erreichen sollen. Im Regierungsprogramm 2017-2022 der CDU in Niedersachsen heißt es wörtlich: „Wir werden gemeinsam mit Landvolk, Landfrauenverbänden, Landesverband der Tafeln in Niedersachsen und weiteren gesellschaftlichen Akteuren einen Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung entwickeln. Sie kann mit einer besseren Verbraucherinformation und -bildung von Kindheit an reduziert werden. Um der Lebensmittelverschwendung entgegenzuwirken, werden wir uns auf Bundesebene für eine Aufklärung zu Mindesthaltbarkeitsdaten einsetzen.“

Die CDU möchte auf diesem Weg dazu beitragen, dass weniger Lebensmittel, die weiterhin für den Verzehr geeignet sind, weggeworfen werden. Containern ist aus unserer Sicht allerdings nicht die Lösung. Zum einen sind erhebliche Gesundheitsgefahren durch nicht erkannte Belastungen weggeworfener Lebensmittel zu befürchten. Zum anderen ist das Containern häufig mit anderen Straftaten wie Diebstahl oder Hausfriedensbruch verbunden.

Aus diesen Gründen beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1. Die CDU lehnt es ab, das Containern straffrei zu erlauben. Es obliegt den Gerichten, Verfahren beispielsweise wegen Geringfügigkeit oder gegen gemeinnützige Arbeit einzustellen.

2. Die CDU plant keine Anpassung der entsprechenden Paragraphen.

3. Die CDU sieht dies kritisch. Allerdings wäre zu prüfen, ob die Regelungen, bis zu welchem Zustand eine Weitergabe an Tafeln möglich ist, angepasst werden sollten, um mehr noch haltbare Lebensmittel weiter zu verwenden.

4. Die CDU lehnt eine gesetzliche Verpflichtung ab. Wir appellieren jedoch an den Lebensmitteleinzelhandel, entsprechend zu handeln.

5. Nein. Die CDU setzt hier auf Freiwilligkeit.

Herzliche Grüße

Karsten Heineking