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Karolin Braunsberger-Reinhold
CDU
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Frage von Silke S. •

Was wird unternommen um das Verbot der kostenfreien ETF-Sparpläne zu verhindern?

Sehr geehrte Frau Braunsberger-Reinhold,
Mit Besorgnis habe ich die Pläne „zum Schutz der Kleinanleger“ gelesen. Was unternimmt Ihre Fraktion um die Säule der privaten Altersvorsorge mittels festen Sparplänen, die ja genau kein risikobehaftetes Trading darstellen, zu schützen, die Neo-Broker bieten ja insbesondere für Kleinanleger die besten Konditionen, d.h. keine oder niedrige Gebühren für die Sparpläne. Mit freundlichen Grüßen Silke S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Ich bin mit dem Beschluss für ein Verbot von Payment for Order Flow ab Mitte 2026 ebenfalls sehr unzufrieden. Denn dieses Gebührenmodell, über das Neobroker eine Rückvergütung für das Weiterleiten von Orders an bestimmte Handelsplätze bekommen, ermöglicht es diesen Unternehmen ihre Kunden eine sehr günstige Order-Ausführung anbieten zu können. Da für die meisten Kleinanleger die Transaktionskosten ein ganz entscheidender Faktor für den Anlageerfolg sind, halte ich ein auf Payment for Order Flow basierendes Geschäftsmodell grundsätzlich für eine kundenfreundliche Lösung. Mit dem Verbot wird also unter dem Deckmantel des vermeintlichen Verbraucherschutzes eine Regelung eingeführt, die am Ende dazu führt, dass für Kunden der Wertpapierhandel teurer werden wird.

Damit läuft ein Verbot von Payment for Order Flow den selbst erklärten Zielen der Europäischen Union für eine Kapitalmarktunion und für mehr Kleinanleger-Engagement an den Kapitalmärkten diametral entgegen und widerspricht auch dem Ziel einer besseren privaten Altersvorsorge.

Der Vorschlag für ein solches Verbot wurde von der Europäischen Kommission bereits Ende 2021 vorgelegt. In den parlamentarischen Beratungen hat sich die CDU/CSU immer gegen ein solches Verbot gestemmt und im Wirtschafts- und Währungsausschuss Änderungsanträge eingereicht, um ein Verbot von Payment for Order Flow zu verhindern. Ich bin nämlich fest davon überzeugt, dass man etwaige Interessenkonflikte, die häufig als Argument für ein Verbot angeführt werden auch mit anderen Mitteln als Verboten beikommen kann. Mit den richtigen Transparenz- und Governance-Vorschriften gepaart mit einer strikten Aufsicht hätte man etwaige Probleme auch ohne ein Komplettverbot angehen können.

Für eine solche pragmatische Kompromisslösung, wie sie von der CDU/CSU vorgeschlagen wurde, gab es im Europäischen Parlament am Ende jedoch keine Mehrheit, insbesondere deswegen nicht, weil Sozialdemokraten, Grüne und viele Liberale das Verbot unterstützt haben. Gerade Sozialdemokraten und Grüne im Europäischen Parlament haben ein solches Verbot als ihr zentrales Verhandlungsziel vehement eingefordert. Das finde ich persönlich sehr enttäuschend und alles andere als verbraucherfreundlich. Hier wurde dem Kleinanleger ein Bärendienst erwiesen.

Die Position der Ampel-Fraktionen im Europäischen Parlament stand damit übrigens auch im Widerspruch zur Haltung der Bundesregierung zu diesem Thema. Im Rat gab es unter den EU-Mitgliedstaaten leider nur wenig Unterstützung für Payment for Order Flow. Das Thema wurde als rein deutsches Anliegen wahrgenommen, weshalb die Unterstützung anderer Mitgliedstaaten übersichtlich blieb.

Das erklärt das am Ende sehr unbefriedigende Gesamtergebnis der interinstitutionellen Verhandlungen zwischen Rat und Parlament.

Sobald der finale Text für die entscheidende Plenar-Abstimmung vorliegt, werde ich mir diesen unter dem Gesichtspunkt, ob er zustimmungsfähig ist, noch einmal sehr genau anschauen. Im Moment habe ich daran große Zweifel.

Mit freundlichen Grüßen

Karolin Braunsberger-Reinhold

 

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