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Karolin Braunsberger-Reinhold
CDU
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Frage von Helmut W. •

Wie beurteilen Sie den Entwurf einer Verordnung zur Prävention und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern?

Der wird ja von der international justice mission deutlich als zu lasch kritisiert:

https://ijm-deutschland.de/stories/libe

Vor allem der mangelnde Schutz vor Live-Streams, die darin fast kein Thema sind, lässt Kinder (z.B. auf den Philippinen, wie das im Link angesprochene Beispiel) ohne Schutz vor dieser Missbrauchsversion.

Was sollte Ihrer Meinung nach geschehen, damit Kinder in Zukunft auch vor dieser Art sexueller Ausbeutung geschützt werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Gesetzesvorhaben zur Prävention und Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet, das in Deutschland vor allem auch unter dem Schlagwort „Chatkontrolle“ sehr viel mediale Aufmerksamkeit erfahren hat.

Vor zwei Wochen haben wir Europaabgeordneten im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres dazu abgestimmt.

Zunächst möchte ich Ihnen sagen, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern und das Erstellen und Verbreiten einschlägigen Materials in Europa mit aller Härte verfolgt werden müssen. Diese Verbrechen sind abscheulich. Wir müssen den Verbrechern das Handwerk legen und die Opfer schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen unsere Ermittlungsbehörden rechtssichere und wirksame Instrumente.

Im Mai 2022 hat die Europäische Kommission im Rahmen des Kinderrechtepakets auch die oben genannte Verordnung vorgestellt. Mittels der neuen Vorschriften soll ein klarer, einheitlicher Rahmen für die wirksame Aufdeckung, Meldung und Beseitigung von Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern (engl. child sexual abuse material CSAM) im Internet geschaffen werden. Dazu zählt die Kommission die Verbreitung von bekanntem oder neuem Missbrauchsmaterial und auch das sog. Cyber-Grooming, das virtuelle Gefügigmachen eines Kindes. Dieser Vorschlag war in vielerlei Hinsicht nicht tragbar.  

Der jetzt von den Parlamentsfraktionen ausgehandelte Kompromiss über die Prävention und Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet trägt dem Anliegen Rechnung. Das Internet darf keine rechtsfreier Raum sein.

Die erzielten Kompromisse begrüße ich ausdrücklich, sie krämpeln den äußerst umstrittenen Entwurf der EU-Kommission erheblich um. Vorgesehen ist nun, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unangetastet bleibt und Client-Side-Scanning de facto ausgeschlossen wird. Außerdem wird die Anordnung von Aufdeckungsmaßnahmen nur auf richterlichen Beschluss und bei begründetem Anfangsverdacht gestattet.

Damit haben wir im Europaparlament die angemessene Balance gefunden, um den Schutz von Kindern zu stärken und dringend notwendige präventive Maßnahmen systematisch und zielgerichtet zu etablieren. Der Kinderschutz im digitalen Raum und ihre Opferrechte online wie offline werden dadurch erheblich gestärkt. Dem geplanten EU-Zentrum für den Schutz von Kindern wird dabei eine entscheidende Rolle zukommen. 

Viele Grüße

Karolin Braunsberger-Reinhold
 

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