Antwort 09.09.2025 von Julian Schmidt AfD
Die Rechtslage ist eindeutig: Nach dem Dublin-Verfahren ist Rumänien für das Asylverfahren zuständig, nicht Deutschland.

Julian Schmidt
Die Rechtslage ist eindeutig: Nach dem Dublin-Verfahren ist Rumänien für das Asylverfahren zuständig, nicht Deutschland.
Wir distanzieren uns von jedem Unrecht, auch vom russischen Angriff auf die Ukraine. Doch anders als andere Parteien setzen wir nicht auf folgenlose moralische Empörung, sondern auf Realpolitik im deutschen Interesse.