Wer möchte, kann auch weiterhin homöopathische Mittel anwenden oder kaufen. Homöopathische Mittel sollten aber nicht wie wirksame Arzneimittel behandelt und über die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden, wenn ihre Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist.
Die Chatkontrolle würde verschlüsselte Kommunikation schwächen und eine Infrastruktur für Massenüberwachung schaffen. Das lehnen wir entschieden ab.
Die Frage nach einer möglichen Neuauszählung der Bundestagswahl liegt derzeit in der Zuständigkeit des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages
Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass die Bundesregierung angekündigt hat, dem Vorhaben im Rat der EU nicht zuzustimmen.
Wir verstehen Ihre E-Mail als Information an Frau Hamburg und nehmen Ihr Anliegen entsprechend zur Kenntnis
Das von Ihnen angesprochene Rentenpaket wurde inzwischen sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Bundesrat beschlossen und ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Niedersachsen hat im Bundesrat keinen Vermittlungsausschuss angerufen und das Gesetz damit passieren lassen. Solche Entscheidungen werden jeweils von der gesamten Landesregierung gemeinsam getroffen.

