Nach Informationen aus dem Deutschen Bundestag liegt ein Referentenentwurf vor, der vorsieht, die Ukraine in die sogenannte Staatenliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufzunehmen. Das hätte zur Folge, dass ukrainische Führerscheine künftig grundsätzlich einfacher in deutsche Führerscheine umgeschrieben werden können – und zwar für viele Klassen ohne erneute theoretische oder praktische Prüfung.
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