(...) Um herauszufinden, wie allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher ausgestaltet werden können, wurde eine Expertenkommission eingesetzt, die Empfehlungen ausgearbeitet hat. Der Abschlussbericht der Expertenkommission zur Reform des Strafprozessrechts wurde jedoch bisher nur vorläufig beraten. (...)
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