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Jürgen Hardt
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Frage von Herbert S. •

Hat der Haftbefehl des IStGH gegen Netanjahu Geltung in Deutschland ?

Im aktuellen Koaltionsvertrag (siehe Link unten, Seite 125) bekennt sich die Regierung zur internationalen regelbasierten Ordnung auf Basis der Menschenrechte und des Völkerrechts. Der IStGH (Internationaler Strafgerichtshof) wurde gegründet, um diese regelbasierte Ordnung zu schützen, indem er Verstöße strafrechtlich verfolgt. Deutschland ist IStGH-Mitgliedstaat.

Koalitionsvertrag 2025

https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf

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Antwort von
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Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist eine zentrale Säule der bedrohten liberalen, internationalen Ordnung. Und mein ausdrücklicher Wunsch ist es, dass der IStGH eine weltweit anerkannte rechtliche Grundlage für sein Handeln erhält. CDU/CSU-geführte Bundesregierungen haben den IStGH in der Vergangenheit konsequent unterstützt wie kaum ein anderer Akteur. Diese Unterstützung und der Kampf gegen Straflosigkeit bleiben Leitlinien unserer Außenpolitik. Israel muss sich wie jeder andere Akteur für seine Kriegsführung vor internationalen Instanzen rechtfertigen. Doch in diesem Fall hat der Gerichtshof – offenbar als Reaktion auf die anhaltende Kritik aus dem Globalen Süden – eine vermeintlich ausgewogene Strafverfolgung eingeleitet. Diese setzt jedoch Terror und legitimen Überlebenskampf zumindest symbolisch gleich. Genau das kritisiere ich, gerade weil ich einen starken und unabhängigen IStGH möchte. Meine Kritik an der aktuellen Entscheidung des Gerichtshofs zielt nicht darauf ab, ihn zu delegitimieren – ebenso wenig wie die ablehnende Stellungnahme der Bundesregierung zur Vorverfahrenskammer eine Delegitimierung darstellt. Vielmehr verstehen wir unsere Einwände als konstruktiven Beitrag zur Weiterentwicklung des Völkerrechts. Die CDU/CSU erkennt an, dass die zuständige Vorverfahrenskammer des IStGH ihre Zuständigkeit festgestellt hat. Wir haben, ausgehend von der mangelnden Staatlichkeit der Palästinensischen Gebiete, eine andere Rechtsmeinung. Unabhängig davon bleibt unsere grundsätzliche Kritik bestehen: Der Strafgerichtshof setzt aus politischen Gründen eine Gleichwertigkeit zwischen völlig unterschiedlichen Akteuren voraus. Wir erkennen die Bemühungen der Richter und des Chefanklägers an, den Eindruck einseitiger Strafverfolgung zu vermeiden. Doch im konkreten Fall führt dieses Bestreben zu einer absurden Gleichsetzung: Demokratisch gewählte Regierungsmitglieder werden mit Hamas-Führern auf eine Stufe gestellt. Das verkennt die politische Komplexität des Konflikts und verzerrt insbesondere die Bewertung der Massaker vom 7. Oktober. Dieser Terrorakt war kein Bestandteil des Nahostkonflikts und auch kein Freiheitskampf. Er war das Ergebnis des kalkulierten politischen Plans des Hamas-Politbüros und eines ideologisch verblendeten Wahnsinns der Führung in Gaza. Allen Hamas-Führern in Gaza oder Doha war bewusst, dass das grausame Abschlachten israelischer Zivilisten der palästinensischen Sache keinen Vorteil bringen würde. Im Gegensatz dazu ist die israelische Reaktion auf diese Verbrechen Teil des Überlebenskampfs des israelischen Volkes. Die Gleichsetzung von Tätern und Verteidigern durch den Strafgerichtshof verzerrt nicht nur den Kontext, sondern untergräbt auch die Glaubwürdigkeit einer Institution, die wir weiterhin unterstützen und stärken wollen.

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