
Die geltende 19-Tage-Regelung findet trotz Verständigungsvereinbarung weiterhin Anwendung. Dementsprechend gelte für Tage, die nicht Covid-19 bedingt im Home-Office oder in Drittstaaten verbracht werden, weiterhin die 19-Tage-Regelung.
Benoo Kraehahn
Die geltende 19-Tage-Regelung findet trotz Verständigungsvereinbarung weiterhin Anwendung. Dementsprechend gelte für Tage, die nicht Covid-19 bedingt im Home-Office oder in Drittstaaten verbracht werden, weiterhin die 19-Tage-Regelung.
(...) Denn das Urteil des Verfassungsgerichts hat es gezeigt: derzeit tun wir noch nicht genug. (...)
(...) die Rentenleistung und ein dauerhaftes Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren (...)
(...) Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir uns darauf geeinigt, dem Gesetz zu zustimmen und unserer Verantwortung gerecht zu werden. (...)
(...) Bürger:innen, deren Anlagen einen Eigenverbrauchswert von 30kWp nicht überschreiten, sind von der EEG-Umlage nicht betroffen. (...)
(...) Der Kohleausstieg ist ökologisch, sozial und rechtssicher. Ein früherer Ausstieg vor 2038 ist im Rahmen des Gesetzes weiterhin möglich. (...)