Ist die angekündigte Löschung sensibler Staatsdaten bei einem demokratisch zustande gekommenen Regierungswechsel mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar?
Sehr geehrter Herr Oster,
im November 2025 äußerte der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler mit Blick auf eine mögliche AfD-Regierungsbeteiligung, er würde im Ernstfall sensible Verfassungsschutzdaten lieber vernichten, als sie einer gewählten Landesregierung zu überlassen: „Da drücke ich lieber auf die Löschtaste.“ (Quelle: welt.de/politik/deutschland/article6909c26f0580923d0998699f/).
Als Mitglied des Innenausschusses sind Sie dem Schutz unserer Verfassung verpflichtet. Unabhängig von der politischen Bewertung der AfD: Ist die eigenmächtige Löschung oder das Zurückhalten staatlicher Behördendaten aus politischer Motivation mit dem Grundgesetz, dem Legalitätsprinzip und der Rechtsstaatlichkeit unserer Demokratie vereinbar?
Welche rechtsstaatlichen Gefahren leitet die Unionsfraktion aus solchen öffentlich geäußerten Gedankenspielen eines Koalitionspartners über die gezielte Vernichtung staatlicher Akten ab?

