
(...) Ich glaube schon, dass dieses Projekt zukünftig einen zukünftig wesentlichen Mehrwert für die polizeiliche Arbeit, insbesondere bei der Bundespolizei, darstellen KANN. – vorausgesetzt die Fehlertoleranz bei der Gesichtserkennung liegt bei null und die Novelle steht (datenschutz-)rechtlich gesehen auf soliden Beinen. (...)