(...) Wir haben Leiharbeit auf ihre Kernfunktion beschränkt, Auftragsspitzen zu bewältigen. Wenn Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer länger als 18 Monate in einem Entleihbetrieb arbeiten, müssen sie dort eingestellt werden. Bereits nach neun Monaten erhalten sie Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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