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Frage von Thomas H. •

Frage an Johannes Kahrs von Thomas H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

hallo,

finden Sie die fortschreitende Gentrifizierung von St Georg gut ?

wenn ja: wie möchten Sie diese weiter vorantreiben ?
wenn nein: wie möchten Sie dieser entgegenwirken ?

danke
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich wohne selber seit vielen Jahren in St. Georg – und habe das Thema deswegen unmittelbar vor der eigenen Haustür präsent. Ein angemessenes Maß an Gentrifizierung sehe ich gern in Billstedt, Mümmelmannsberg, Rothenburgsort, Horn – aber eben auch nur da, wo sie für eine gute Durchmischung sorgt und nicht dazu führt, dass bisherige Einwohner/innen sich das Wohnen in ihrem Stadtteil nicht mehr leisten können, zum Beispiel aufgrund von Luxusmodernisierungen, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und spekulativen Verkäufen kompletter Gebäude. Wer in seinem Quartier und Stadtteil verwurzelt ist, darf nicht vertrieben werden.

Dagegen nutzen wir in Hamburg das Instrument der Sozialen Erhaltungsverordnung: Ziel der Verordnungen ist es, den Verdrängungseffekten in diesen Stadtteilen entgegenzuwirken und weitere Verluste von noch verbliebenem günstigem Wohnraum einzudämmen, um bewährte Bewohnerstrukturen dieser Quartiere zu schützen. Bestimmte Maßnahmen, wie die oben genannten, müssen dann beim Bezirksamt vor Durchführung gesondert beantragt werden.

Das Problem stetig steigender Mieten und Immobilienpreise ist aber darüber hinaus in vielen Ballungsräumen akut. Die SPD hat deshalb in der Großen Koalition viele Maßnahmen durchgesetzt, damit Wohnen nicht zu einem Luxusgut wird. Seit Juni 2015 gilt die Mietpreisbremse. Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Mieten höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Länder haben festgelegt, für welche Gebiete die Mietpreisbremse gilt. Die ersten Urteile gegen Vermieter liegen vor. Bei der Beauftragung eines Maklers gilt: »Wer bestellt, der bezahlt« – in der Praxis meist der Vermieter.

Wir unterstützen außerdem den Neubau sowie den altersgerechten und energiesparenden Umbau von Wohnungen. Die Bundesmittel, die die Länder für die soziale Wohnraumförderung erhalten, haben wir 2016 auf mehr als 1 Milliarde Euro verdoppelt, ab 2017 auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr verdreifacht. Damit in den Städten zusätzlicher Wohnraum durch Nachverdichtung und Aufstockungen entstehen kann, haben wir das Baurecht geändert. Für energetisches Bauen und Sanieren haben wir 2 Milliarden Euro bereitgestellt. Den altersgerechten Umbau und Maßnahmen zum Einbruchschutz fördern wir mit Zuschüssen.

Wir haben 2016 das Wohngeld erhöht und angepasst, um Menschen mit geringem Einkommen zu unterstützen. 870.000 Haushalte profitieren, davon 90.000, die bisher auf Grundsicherung angewiesen waren. Reale Verbraucherpreise, Einkommensverhältnisse und Unterschiede bei den Wohnkosten werden hierbei nun berücksichtigt.

Des Weiteren ist es uns gelungen die Städtebauförderung von 455 Millionen auf 790 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen. Das Programm »Soziale Stadt« haben wir auf 190 Millionen Euro aufgestockt – für mehr Lebensqualität und sozialen Zusammenhalt besonders in benachteiligten Quartieren. Ab 2017 stärken wir mit zusätzlichen 200 Millionen Euro jährlich Orte des Zusammenhalts und der Integration. Länder und Kommunen erhalten 100 Millionen Euro mehr für Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen.

Es dauert erfahrungsgemäß einige Zeit, bis getroffene Maßnahmen ihre Wirkung auf dem Wohnungsmarkt entfalten. Die SPD plant weitergehende Regelungen, um zu schnellen Verbesserungen zu kommen. Im SPD-Wahlprogramm haben wir deshalb folgende Maßnahmen verankert:

Wir werden die Mietpreisbremse weiter verbessern: Durch eine größere Transparenz der Vormiete und eine Auskunftspflicht der Vermieter stärken wir die Stellung der Mieterinnen und Mieter. Stellt sich heraus, dass bei Vermietung der Wohnung mehr verlangt wurde, als zulässig, können die Mieterinnen und Mieter künftig die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen.

Zudem setzen wir uns für bessere und verbindlichere Mietspiegel ein. Falsche Angaben im Mietvertrag über die Wohnfläche führen zu überhöhten Mieten. Wir wollen deshalb gesetzlich klarstellen, dass allein die tatsächliche Wohnfläche über die Höhe der Miete und der Nebenkosten entscheidet.
Wenn der Vermieter das Haus modernisiert, holt er sich die Kosten in der Regel über die Miete zurück. Wir werden die zulässige Mieterhöhung nach einer Modernisierung begrenzen. Modernisierungsmaßnahmen in Mietwohnungen sollen nicht einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter bezahlt werden. Das Kündigungsrecht des Vermieters wegen Eigenbedarf werden wir konkretisieren, um einem Ausufern und Umgehungsmöglichkeiten entgegen zu wirken.

Wer über ein geringes Einkommen verfügt, bekommt über das Wohngeld einen Zuschuss zur Miete. Wir wollen die Höhe des Wohngeldes in Zukunft regelmäßig anpassen, um zu verhindern, dass Menschen aus ihrem vertrauten Stadtteil wegziehen müssen.

Mit freundlichem Gruß
Johannes Kahrs