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Johannes Fechner
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Frage von Dr. Inge K. •

Frage an Johannes Fechner von Dr. Inge K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Fechner,
Ihre Ausführungen zum WEModG am 6. Mai habe ich im Bundestags-TV verfolgt, denn der Sender Phoenix, der normalerweise die Debatten im Bundestag überträgt, hatte vor diesem TOP mit der Übertragung aufgehört. Außerdem war der Termin dieser 1. Lesung kurzfristig um einen Tag vorverlegt worden. Nachdem der Kabinettstermin für dieses Gesetz auch um zwei Tage vorverlegt worden war, musste das Wahlvolk nun in einer Sache zweimal eine kurzfristige Terminverschiebung erleben.
Herr Dr. Fechner, es sind Menschen, die Wohnungseigentum besitzen, und es sind Menschen, die wählen gehen oder aus Politikverdrossenheit zu Hause bleiben.
Aber nun zur Frage: Wie ist es möglich, dass Sie als Bundestagsabgeordneter und SPD-Obmann des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz eine solche Rede abliefern, die mit Verbraucherschutz nicht viel zu tun hat?
Sie stellten am Beginn Ihrer Rede die Wohnungseigentümer/innen als "streitsüchtige Konflikthanseln" dar, die aus nichtigen Gründen wichtige Investitionen über Jahre blockieren, und deshalb sei es wichtig, mit dem Gesetzentwurf das Konfliktpotential zu minimieren und Modernisierungen voranzubringen. Diese Worte hätten auch von einem Vertreter der Verwaltungen stammen können. Ich habe den Eindruck gewonnen, als seien sich CDU/CSU und SPD einig, das Gesetz unkorrigiert zu beschließen.
Können Sie mir versichern, dass Sie in den weiteren Beratungen möglichst alle der ca. 25 kritischen Stellungnahmen zu diesem Gesetzentwurf berücksichtigen, oder folgen Sie dem Trend, im Schatten von Corona das Gesetz "auf Teufel komm raus" durchzupeitschen?
Freundliche Grüße von D. I. K.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Dr. Karger,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Ihre Einschätzung, meine Rede hätte nicht viel mit Verbraucherschutz zu tun, ist falsch. Denn in meiner Rede habe ich deutlich gemacht, dass wir an vielen Stellen die Rechte der Eigentümer, und zwar nicht der Eigentümer, die viele Wohnungen besitzen, sondern jener Eigentümer, die wie ich mit meiner Gattin eine einzige Eigentumswohnung als Altersvorsorge oder zur eigenen Nutzung haben, schützen. Durch meine jahrzehntelange Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich völlig verkrachte Eigentümerversammlungen erlebt und weiß daher genau, wie wichtig es ist, dass der Gesetzgeber alles tut durch präzise und faire gesetzliche Vorgaben, dass möglichst wenig Streitpotential besteht. Ausdrücklich habe ich gesagt, dass auch wir Diskussionsbedarf haben, keinesfalls besteht also irgendeine Einigkeit, dass das Gesetz unverändert beschlossen wird, im Gegenteil. Nach meiner Einschätzung erhalten die Hausverwaltungen eine zu starke Stellung, wir werden deshalb im parlamentarischen Verfahren prüfen, wie genau wir deren, nach dem jetzigen Gesetzesentwurf der Bundesregierung bestehenden, Befugnisse einschränken zu Gunsten der Wohnungseigentümer. Des Weiteren werden wir ebenso kritisch diskutieren und nach meiner Einschätzung auch ändern, sodass Eigentümer bauliche Veränderungen, die nicht notwendig sind und die sie nicht mitbeschlossen haben, bezahlen müssen.

Ausdrücklich kann ich Ihnen versichern, dass ich deutlich mehr als 25 kritische Stellungnahmen zu diesem Gesetzesentwurf erhalten habe und selbstverständlich auch berücksichtigen werde. Auf keinen Fall, und hier sollten Sie nicht auf Propaganda hereinfallen, werden wir im Schatten von Corona das Gesetz auf Teufel komm raus durchpeitschen. Gerade weil es ein umfangreiches Gesetz ist mit erheblichen Auswirkungen für Millionen von Bürgerinnen und Bürger, werden wir uns viel Zeit zur Diskussion nehmen. Der weitere Verfahrensgang sieht so aus, dass wir mit Expertinnen und Experten am 27. Mai eine Sachverständigenanhörung durchführen. Hier werden insbesondere Praktiker wie Richter und Verbandsvertreter, wie die von uns eingeladenen Vertreter des Verbandes Wohnungseigentum, anwesend sein und ihre kritische Sicht der Dinge darstellen sowie uns für Fragen zur Verfügung stehen. Danach werden wir mit dem Koalitionspartner die oben beschriebenen Änderungen diskutieren und ich hoffe, hierfür Mehrheiten zu finden. Ob wir dann das Gesetz schon vor der Sommerpause oder erst im Herbst diskutieren, wird sich zeigen und daran orientieren, wie umfangreich die Änderungen am Gesetzestext aus unserer Sicht sind. Es kann also überhaupt keine Rede davon sein, dass wir im Schatten von Corona heimlich und still im Kämmerlein und mit hohem Tempo dieses Gesetz durchs Parlament peitschen wollen. Hier sind Sie wirklich falsch informiert worden.

Ausdrücklich einladen möchte ich Sie, unsere weiteren Beratungen kritisch zu verfolgen. Die Stellungnahmen der Sachverständigen werden im Internet veröffentlicht. Gerne können wir uns auch einmal telefonisch unterhalten, wobei ich vorschlage, dies im Juni zu tun, wenn wir schon weiter fortgeschritten sind im parlamentarischen Verfahren und ich Ihnen dann mehr zum Stand der Dinge berichten kann.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!

Ihr Johannes Fechner

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