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Johannes Fechner
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Frage von Matthias E. •

Frage an Johannes Fechner von Matthias E. bezüglich Verkehr

Guten Tag Herr Fechner,

Ich moechte nochmals die Sache mit der Schutterparallele aufgreifen. Denn mich wundert warum in Kippenheim z.B. sich ein Nachtfahrverbot schnell durchfuehren liess, in diesem Fall aber nicht. Liegt es denn vielleicht daran das die B415 ein Autobahnzubringer ist? Das Wuerde mich enttaueschen, obwohl ich als Fahrradfahrer eh Weiss, das Deutschland nicht fahrradfreundlich ist und am Tropf der Automobilindustrie haengt. Dies sehe ich auch als Luege an, es wird den Leuten glaubengemacht das die Wirtschaft in Deutschland von der Automobilindustrie abhaengt.

Wieso bekommt man bei Politikern immer den Eindruck das sie Dinge verbergen?

Ich bin nun an dem Punkt wo ich sage, was ich nicht selbst recherchiert habe, glaube ich nicht. Es ist wie Greta Thunberg sagt, die Politik und die Wirtschaft kennen die Loesung, doch weiterhin wird alles unter den Tisch gekehrt.

Mit freundlichem Gruss,

Matthias Eckerle

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Sehr geehrter Herr Eckerle,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.12.2019. Für mich gibt es überhaupt keinen Grund, warum das Regierungspräsidium Freiburg - anders als in Kippenheim - nicht für die B 415 vom Schönberg bis nach Lahr ein Lkw-Nachtfahrverbot anordnet. Aus meiner Sicht liegen die rechtlichen Voraussetzungen insbesondere die erhebliche Belastung der Anwohner mit Lärm, Gestank, Emissionen und Feinstaub vor. Das Regierungspräsidium ist der Meinung, dass zu viel Ausweichverkehr auf der B 33 an Offenburg vorbei entstünde. Die jetzige baustellenbedingte Sperrung der B 415 in Reichenbach und Kuhbach hat doch aber gezeigt, dass keine Überbelastung der Offenburger entsteht. Außerdem gibt es anders als in Reichenbach, Kuhbach und der Geroldsecker Vorstadt zwischen der B 33 und den Wohnvierteln in Offenburg massive Lärmschutzwände. Anders als das Regierungspräsidium meine ich deshalb, dass schon längst die Voraussetzungen für ein LKW-Nachtfahrverbot für die B 415 vorliegen. In Friesenheim sollte es dann genauso gelten um Ausweichverkehr zu verhindern. Wir werden in wenigen Wochen die aktuellen Verkehrszahlen der B 415 mit der dann objektiv feststehenden massiven LKW-Belastung erhalten. Dies muss Anlass sein, dass das Regierungspräsidium das Nachtfahrverbot anordnet. Wenn dies nicht erfolgt, ermuntere ich alle Anwohnerinnen und Anwohner auf Einrichtung des Nachtfahrverbotes für LKW zu klagen. Sie sehen, Herr Eckerle, ich bin ein entschiedener Befürworter und Kämpfer für das Nachtfahrverbot für LKW auf der B 415. Diese wichtige und vor allem schnell wirkende Massnahme blockiert das Regierungspräsidium aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen. Ich würde mir wünschen, dass ein Anwohner klagt. Ggfls. müsste der Verkehrsausschuss des Bundestages sich hiermit beschäftigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Fechner

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