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SPD
• 16.10.2024

Laut Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung soll bei der Bedarfsermittlung zur Sicherstellung der Mindestalimentation in Abhängigkeit vom Grundsicherungsniveau ein fiktives Partnereinkommen in Höhe von 538,00 Euro berücksichtigt werden.

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SPD
• 16.10.2024

Der vorliegende Referentenentwurf hält die rechtlichen Vorgaben des vom Bundesverfassungsgericht geforderten Mindestabstands von 15 Prozent zwischen Beamtenbesoldung und Sozialhilfeniveau ein.

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• 16.10.2024

Einige Zahlen des Referentenentwurfes werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich noch aktualisiert. Vor diesem Hintergrund wird auch der vorgeschriebene Mindestabstand gewährleistet werden.

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SPD
• 16.10.2024

Die genannten Rechnungen und die Ihnen zugrundeliegenden Beträge werden im weiteren Verfahren nochmal geprüft und ggf. angepasst.

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• 16.10.2024

Der Sachstand zur Prüfung lautet, dass im weiteren Verfahren noch einige Zahlen im Gesetzentwurf aktualisiert werden sollen. Dies wird en bloc geschehen, wenn alle neuen Zahlen vorliegen.

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SPD
• 16.10.2024

Der Bundesregierung ist die von den Verbänden geäußerte Kritik am Entwurf bekannt und sie nimmt diese sehr ernst.

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