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Sehr geehrter Herr B., vielen Dank für Ihre Frage. Das kann ich nicht genau sagen, ich jedenfalls habe mir alle Reden angehört. U. U. hatten die Kollegen noch Gesprächsbedarf, das kann bei einer so wichtigen Abstimmung schonmal der Fall sein. Mit freundlichen Grüßen Johann Saathoff
Erst wenn dann der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen hat und eine notwendige Rechtsverordnung erlassen wurde, kann die Ergänzungszahlung ausgezahlt werden. Zum Zeitplan dieses Gesetzes liegen mir leider keine Informationen vor.
Aussagen eines mir nicht bekannten Schreibens kann ich leider nicht bewerten. Bitte wenden Sie sich für eine Antwort an die Kollegen im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.